Wenn Sie einen unserer Schützlinge adoptieren, dann fällt dafür eine Schutzgebühr an. Das ist in Tierheimen ganz normal und das Tierheim Winhöring ist hier keine Ausnahme. Oftmals stoßen wir aber auf Unverständnis. Deshalb möchten wir Ihnen gern erklären, warum diese Gebühr anfällt.
Zunächst deckt die Gebühr bei der Vermittlung einen Teil unserer Pflegekosten. Dies beinhaltet u.a. Futter und Arztkosten für Impfungen, Entwurmungen oder Untersuchungen. Bedenken Sie, dass auch ein „kostenloses“ Kätzchen vom Bauernhof gerade die Arztkosten NACHTRÄGLICH verursachen wird – und dies entspricht in vielen Fällen bereits der von uns erhobenen Schutzgebühr.
Darüber hinaus möchten wir mit der Schutzgebühr verhindern, dass sich Menschen ein Haustier in die Familie nehmen, ohne sich vorher ausreichend Gedanken über die damit verbundene Verantwortung – auch finanzieller Art - gemacht zu haben. Denn das passiert leider immer noch viel zu häufig. Die erhobene Schutzgebühr ist somit nicht nur eine Aufwandspauschale, sondern auch eine Hürde für leichtfertige Entscheidungen.
Wir nehmen die Verantwortung unseren Schützlingen gegenüber sehr ernst: Unser Anspruch ist, den passenden Menschen für das Tier zu finden und nicht umgekehrt!
Die entrichtete Gebühr hilft uns, eine gute Betreuung und Versorgung der über 500 Tiere (pro Jahr) im Winhöringer Tierheim zu gewährleisten. Unsere Tiere werden mindestens einer tierärztlichen Untersuchung unterzogen, entwurmt, entfloht, kastriert, gechippt, geimpft, gefüttert und liebevoll betreut. Manche Tiere kommen schwer krank oder verletzt zu uns, so dass sie über einen längeren Zeitraum intensiv versorgt werden müssen, bevor wir sie vermitteln können.